Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten zwischen dem Agenten und dem Charterer ist das Gericht mit Sitz im Sitzort des Agenten zuständig. Für eventuelle Streitigkeiten zwischen dem Vercharterer und dem Charterer oder dem Vercharterer und dem Agenten ist das Gericht mit Sitz im Sitzort des Vercharterers zuständig.








