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  • Elan 45 Rufus - Baujahr: 2003, Gesamtlänge: 13,70 m, Breite: 4,18 m, Tiefgang: 2,10 m, Treibstofftank: 270 l, Wassertank: 520 l, Großsegel: 41,00 m2, Motor: 41 kW, Kojen: 10
  • Grand Soleil 46.3 Fiu - Baujahr: 2003, Gesamtlänge: 14,42 m, Breite: 4,40 m, Tiefgang: 2,20 m, Treibstofftank: 200 l, Wassertank: 450 l, Großsegel: 47 m2, Genua: 75 m2, Motor: 41 kW, Kojen: 8
  • Bavaria 42 As II - Baujahr: 2001, Gesamtlänge: 13,40 m, Breite: 3,95 m, Tiefgang: 1,95 m, Treibstofftank: 210 l, Wassertank: 360 l, Segel: 84,70 m2, Motor: 37 kW, Kojen: 9

Haftpflicht des Charterers

  1. Der Vercharterer trägt keine Verantwortung für Schäden gegenüber Dritten, die durch Handlungen oder Fehler des Charterers entstanden sind. In solchen Fällen übernimmt der Charterer alle private und strafrechtliche Folgen als auch die Kosten der Gerichtsverfahren im In- und Ausland. Der Charterer übernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung.
  2. Sollte der Charterer aus irgendwelchem Grunde die Yacht in einem Ort verlassen, der sich von dem verträglich vereinbarten Ort unterscheidet, so trägt er alle Kosten für die Rückfahrt der Yacht über das Meer oder über das Festland in den Ausgangshafen. Sollte die Rückfahrt der Yacht länger dauern, als der verträglich vereinbarte Termin, so wird die Yacht als dem Charterer verchartert gehalten, so lange sie nicht in den Ausgangshafen Punat auf der Insel Krk zurückkehrt.
  3. Für die verspätete Rückgabe der Yacht und die somit verursachte unmögliche weitere Vercharterung steht dem Vercharterer das Recht auf eine Entschädigung durch den Charterer zu.
  4. Die vom Vercharterer mit dem Versicherer vereinbarte Kaskoversicherung befreit den Charterer nicht von der Verantwortung für Schäden, die infolge der groben Fahrlässigkeit, der Nichteinhaltung der Vorschriften der Republik Kroatien oder der Charterbedingungen entstanden sind. Solche Schäden werden vom Versicherer nicht gedeckt, und dem Vercharterer steht das Recht zu, vom Charterer ihre Begleichung zu fordern. Die Versicherungsbedingungen werden auf Ersuchen des Charterers gerne zugestellt. Diese Bedingungen sind Bestandteil der Charterbedingungen. Der Anteil am Schaden nach dem Schadensereignis wird vom Charterer getragen und kann von der deponierten Anzahlung abweichen. Schäden und Verluste verrechnet der Vercharterer aus der Anzahlung. Die nicht von der Anzahlung oder Versicherung gedeckten Schäden hat der Charterer dem Vercharterer zu erstatten. Bei der Rückgabe der Yacht im schadenfreien Zustand, beziehungsweise ohne Verlust der Ausstattung oder der Ausstattungsteile, gibt der Vercharterer dem Charterer die Anzahlung in vollem Betrag unverzüglich zurück.