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Der Vercharterer ist dem Charterer und seiner Mannschaft nur für Schäden, die infolge der groben Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen, verantwortlich.
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Der Vercharterer trägt keine Verantwortung für Schäden, die infolge des ungenauen oder mangelnden nautischen Yachtzubehörs (wie Seekarten, Hafenführer, Kompass) entstanden sind.
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Eine Schadenrückerstattung infolge der Seeuntüchtigkeit der Yacht als Folge eines während der Charterdauer entstandenen Schadens, verursacht durch einen Fehler des Charterers oder Dritter, ist ausgeschlossen.