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Der Charterer soll sich an die Bräuche einer guten Schiffsmannschaft halten.
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Der Charterer bestätigt, dass er die Verantwortung für die Schiffsmannschaft übernimmt und über ausreichend Erfahrung verfügt, um die gecharterte Yacht zu führen (oder eventuell einen verantwortlichen Skipper dafür sicherzustellen). Außerdem bestätigt der Charterer hiermit, dass er über einen Yahtsführerschein, und er oder ein anderer Mannschaftsmitglied über den Funkschein verfügt. Sollten der Charterer oder der Skipper über keine entsprechenden Scheine oder ausreichend Erfahrung für das Fahren der Yacht der vereinbarten Klasse verfügen, behält der Vercharterer das Recht vor, die Yachtübergabe zu verweigern und dabei den eingezahlten Charterbetrag zu behalten, oder auf Kosten des Charterers einen Skipper zu mieten.
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Der Charterer verpflichtet sich, nicht außerhalb der Territorialgewässer der Republik Kroatien zu segeln und die gesetzlichen Bestimmungen der Republik Kroatien einzuhalten.
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Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht nicht zu Werbungszwecken zu benutzen, keine fremden Passagiere mitzubefördern und die Yacht nicht ohne schriftliche Genehmigung des Vercharterers Dritten zu übergeben. Auch wird er keine gefährliche oder verbotene Fracht beladen.
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Der Charterer verpflichtet sich, keine Veränderungen an der Yacht oder ihrer Ausstattung vorzunehmen.
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Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht sowie ihre Ausstattung in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, die Yacht nur in Bootsschuhen zu betreten, ein einfaches Schiffstagebuch zu führen, als auch sich vor der Abfahrt über die Eigenschaften des Segelreviers sowie die Wetterverhältnisse zu erkundigen.
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Der Charterer verpflichtet sich, bei Ankündigung des Windes stärker als 7 Bft. den geschützten Ankerplatz oder Hafen nicht zu verlassen.
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Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht in die Ausgangsmarina spätestens am Freitag bis 18,00 Uhr in ordnungsgemäßem und seetüchtigem Zustand sowie mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Sollte der Charterer sich bei der Rückfahrt in die Marina Punat verspäten, so ist hievon sofort den Vercharterer zu benachrichtigen. Für jede begonnene volle Stunde wird der Vercharterer dem Charterer 2% des Wochencharterpreises gemäß Preisliste verrechnen. Die Übergabe der Yacht (Check-out) findet am Samstag bis 09,00 statt.
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Der Charterer verpflichtet sich, bei Schäden, Unfälle, Havarien oder sonstigen außerordentlichen Umständen unverzüglich (per Telefon oder Fax) den Vercharterer davon zu benachrichtigen. Bei Schäden an der Yacht oder an Personen ist ein Protokoll zu verfassen (Abwicklung der Ereignisse, Schadenfeststellung) sowie eine Beglaubigung durch die zuständige Hafenverwaltung und/oder Arzt sicherzustellen. Sollte der Charterer nicht im Einklang mit den übernommenen Verpflichtungen handeln, so trägt er die vollen Kosten für den in dieser Art und Weise dem Vercharterer zugefügten Schaden.
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Der Charterer verpflichtet sich, im Falle einer Havarie oder ähnliches die Yacht immer mit dem eigenen Seil zu schleppen und nicht um die Schlepp- oder Rettungskosten zu handeln.
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Der Charterer verpflichtet sich, unmittelbar nach der Ausfahrt alle Systeme und Instrumente an der Yacht zu überprüfen. Nach der Feststellung eines Fehlers, infolge dessen man in die Marina zurückkehren muss, ist dem Vercharterer ausreichend Zeit für die Reparatur zu gewähren. Sollte der Charterer nicht sofort in die Marina zurückkehren, so bestätigt er damit, dass er die Yacht in seetüchtigem Zustand übernommen hatte.
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Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
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Vor der Übernahme der Yacht ist der Chartervertrag zu unterzeichnen.
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Der Charterer verpflichtet sich, spätestens eine Woche vor der Abfahrt dem Vercharterer eine Besatzungsliste zu senden.