Reparaturen und Überprüfungen am Motor und im Bereich der Bilge
- Für Reparaturen im Wert von über 100,00 EUR ist eine Erlaubnis des Vercharterers notwendig. Die ersetzten Teile sind jedenfalls zu behalten. Die notwendigen Reparatur- und Ersatzteilkosten infolge der Materialalterung oder der versteckten Fehler im Material werden dem Charterer anhand einer beglaubigten Rechnung zurückerstattet.
- Der Charterer ist verpflichtet, täglich den Motoröl- und Kühlungsmittelstand sowie den Zustand der Bilge zu überprüfen und regelmäßig den Auslauf des Kühlungsmittels zu kontrollieren. Die infolge des Motorbetriebs ohne die angeführten Flüssigkeiten entstandenen Schäden sind nicht versichert und werden vom Charterer getragen. Während des Segelns bei einer Schlagseite von über 10 Grad darf der Motor nicht gebraucht werden.
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