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    <title>Yachtcharter Bedingungen</title>
    <link>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/</link>
    <dc:language>en</dc:language>
    <dc:creator>info@wmd.hr</dc:creator>
    <dc:rights>Copyright 2010</dc:rights>
    <dc:date>2010-03-03T08:38:13+00:00</dc:date>
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    <item>
      <title>Yachtcharter bedingungen GARANT d.o.o. &#45; Vertragsparteien</title>
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      <description>Der Chartervertrag wird zwischen der Charterfirma GARANT d.o.o. (Vercharterer) und dem Charterer, eventuell vermittels einer Agentur, abgeschlossen.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2010-03-03T08:38:13+00:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Zahlung, Verzicht, Nicht&#45;Inbezugnahme des vereinbarten Charters</title>
      <link>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/zahlung-verzicht-nicht-inbezugnahme-des-vereinbarten-charters/</link>
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      <description>Wenn durch den Chartervertrag nicht anders vereinbart, ist der Charterer verpflichtet, den zur Buchungsbest&amp;auml;tigung vereinbarten Betrag innerhalb von f&amp;uuml;nf Tagen ab Vertragsabschluss und den vereinbarten Restbetrag 21 Tage vor dem Charterbeginn (eventuell vermittels einer Agentur) zu bezahlen.
	
		Im Notfall kann der Charterer innerhalb von 4 Tagen ab Vertragsdatum auf den Charter verzichten. In dem Fall verpflichtet sich der Vercharterer, die bezahlten Betr&amp;auml;ge unverz&amp;uuml;glich (eventuell vermittels einer Agentur) zur&amp;uuml;ckzubezahlen.
	
		Sollte der Charterer den vereinbarten Charter nicht inbezug nehmen, ist der Vercharterer unverz&amp;uuml;glich davon zu benachrichtigen. Dem Charterer steht zu, eine Person zu finden, die seine Rechte und Pflichten &amp;uuml;bernimmt, allerdings bei vorheriger Zusage des Vercharterers. Sollte es dem Vercharterer gelingen, Ersatzcharter unter den gleichen Bedingungen zu finden, so wird dieser dem Charterer den bezahlten Betrag zur&amp;uuml;ckerstatten, allerdings wird dieser Betrag um die entstandenen Bearbeitungskosten i.H.v. mindestens 20% des vereinbarten Preises verringertet. Sollte der Charterer aus irgendwelchem Grunde mit dem Yachtcharter nicht beginnen, beh&amp;auml;lt der Vercharterer:
		
			
				50% des vereinbarten Preises beim Verzicht bis zu 30 Tage vor der Ausfahrt
			
				75% des vereinbarten Preises beim Verzicht bis zu 15 Tage vor der Ausfahrt
			
				100% des vereinbarten Preises beim Verzicht binnen 15 Tage vor der Ausfahrt
		
		Sollte der Charterer aus irgendwelchem Grunde die Zahlung der Charterbuchung nicht rechtzeitig erstatten, wird gehalten, dass er auf den Charter verzichtet.
	
		Sollte der Charterer (eventuell die Agentur) eine Rate nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlen, beh&amp;auml;lt der Vercharterer das Recht vor, den Chartervertrag zu k&amp;uuml;ndigen. Die bezahlten Betr&amp;auml;ge werden nur dann vom Vercharterer zur&amp;uuml;ckerstattet, wenn er einen Ersatzcharter zu den gleichen Bedingungen findet, und zwar verringert um 20% f&amp;uuml;r die Bearbeitungskosten.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2010-03-03T08:25:55+00:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Verpflichtungen des Vercharterers</title>
      <link>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/verpflichtungen-des-vercharterers/</link>
      <guid>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/verpflichtungen-des-vercharterers/#When:08:23:37Z</guid>
      <description>Die vereinbarte Yacht wird der Vercharterer dem Charterer seet&amp;uuml;chtig, sauber und mit vollem Kraftstofftank sowie mit der Ausstattung gem&amp;auml;&amp;szlig; Ausstattungs&#45; und Preisliste &amp;uuml;bergeben.
	
		Sollte der Vercharterer nicht imstande sein, die vereinbarte Yacht innerhalb des vereinbarten Termins zu &amp;uuml;bergeben (zum Beispiel infolge einer Havarie, der verringerten Sicherheits&#45; und Segelcharakteristiken als Folge des Vorcharters), so kann der Vercharterer eine entsprechende Ersatzyacht anbieten. Auf Schadenersatz hat der Charterer nur dann Anspruch, wenn die Ersatzyacht besch&amp;auml;digt ist.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2010-03-03T08:23:37+00:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Pflichten des Charterers</title>
      <link>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/pflichten-des-charterers/</link>
      <guid>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/pflichten-des-charterers/#When:08:16:27Z</guid>
      <description>Der Charterer soll sich an die Br&amp;auml;uche einer guten Schiffsmannschaft halten.
	
		Der Charterer best&amp;auml;tigt, dass er die Verantwortung f&amp;uuml;r die Schiffsmannschaft &amp;uuml;bernimmt und &amp;uuml;ber ausreichend Erfahrung verf&amp;uuml;gt, um die gecharterte Yacht zu f&amp;uuml;hren (oder eventuell einen verantwortlichen Skipper daf&amp;uuml;r sicherzustellen). Au&amp;szlig;erdem best&amp;auml;tigt der Charterer hiermit, dass er &amp;uuml;ber einen Yahtsf&amp;uuml;hrerschein, und er oder ein anderer Mannschaftsmitglied &amp;uuml;ber den Funkschein verf&amp;uuml;gt. Sollten der Charterer oder der Skipper &amp;uuml;ber keine entsprechenden Scheine oder ausreichend Erfahrung f&amp;uuml;r das Fahren der Yacht der vereinbarten Klasse verf&amp;uuml;gen, beh&amp;auml;lt der Vercharterer das Recht vor, die Yacht&amp;uuml;bergabe zu verweigern und dabei den eingezahlten Charterbetrag zu behalten, oder auf Kosten des Charterers einen Skipper zu mieten.
	
		Der Charterer verpflichtet sich, nicht au&amp;szlig;erhalb der Territorialgew&amp;auml;sser der Republik Kroatien zu segeln und die gesetzlichen Bestimmungen der Republik Kroatien einzuhalten.
	
		Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht nicht zu Werbungszwecken zu benutzen, keine fremden Passagiere mitzubef&amp;ouml;rdern und die Yacht nicht ohne schriftliche Genehmigung des Vercharterers Dritten zu &amp;uuml;bergeben. Auch wird er keine gef&amp;auml;hrliche oder verbotene Fracht beladen.
	
		Der Charterer verpflichtet sich, keine Ver&amp;auml;nderungen an der Yacht oder ihrer Ausstattung vorzunehmen.
	
		Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht sowie ihre Ausstattung in ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig;em Zustand zu halten, die Yacht nur in Bootsschuhen zu betreten, ein einfaches Schiffstagebuch zu f&amp;uuml;hren, als auch sich vor der Abfahrt &amp;uuml;ber die Eigenschaften des Segelreviers sowie die Wetterverh&amp;auml;ltnisse zu erkundigen.
	
		Der Charterer verpflichtet sich, bei Ank&amp;uuml;ndigung des Windes st&amp;auml;rker als 7 Bft. den gesch&amp;uuml;tzten Ankerplatz oder Hafen nicht zu verlassen.
	
		Der Charterer verpflichtet sich, die Yacht in die Ausgangsmarina sp&amp;auml;testens am Freitag bis 18,00 Uhr in ordnungsgem&amp;auml;&amp;szlig;em und seet&amp;uuml;chtigem Zustand sowie mit vollem Kraftstofftank zur&amp;uuml;ckzugeben. Sollte der Charterer sich bei der R&amp;uuml;ckfahrt in die Marina Punat versp&amp;auml;ten, so ist hievon sofort den Vercharterer zu benachrichtigen. F&amp;uuml;r jede begonnene volle Stunde wird der Vercharterer dem Charterer 2% des Wochencharterpreises gem&amp;auml;&amp;szlig; Preisliste verrechnen. Die &amp;Uuml;bergabe der Yacht (Check&#45;out) findet am Samstag bis 09,00 statt.
	
		Der Charterer verpflichtet sich, bei Sch&amp;auml;den, Unf&amp;auml;lle, Havarien oder sonstigen au&amp;szlig;erordentlichen Umst&amp;auml;nden unverz&amp;uuml;glich (per Telefon oder Fax) den Vercharterer davon zu benachrichtigen. Bei Sch&amp;auml;den an der Yacht oder an Personen ist ein Protokoll zu verfassen (Abwicklung der Ereignisse, Schadenfeststellung) sowie eine Beglaubigung durch die zust&amp;auml;ndige Hafenverwaltung und/oder Arzt sicherzustellen. Sollte der Charterer nicht im Einklang mit den &amp;uuml;bernommenen Verpflichtungen handeln, so tr&amp;auml;gt er die vollen Kosten f&amp;uuml;r den in dieser Art und Weise dem Vercharterer zugef&amp;uuml;gten Schaden.
	
		Der Charterer verpflichtet sich, im Falle einer Havarie oder &amp;auml;hnliches die Yacht immer mit dem eigenen Seil zu schleppen und nicht um die Schlepp&#45; oder Rettungskosten zu handeln.
	
		Der Charterer verpflichtet sich, unmittelbar nach der Ausfahrt alle Systeme und Instrumente an der Yacht zu &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen. Nach der Feststellung eines Fehlers, infolge dessen man in die Marina zur&amp;uuml;ckkehren muss, ist dem Vercharterer ausreichend Zeit f&amp;uuml;r die Reparatur zu gew&amp;auml;hren. Sollte der Charterer nicht sofort in die Marina zur&amp;uuml;ckkehren, so best&amp;auml;tigt er damit, dass er die Yacht in seet&amp;uuml;chtigem Zustand &amp;uuml;bernommen hatte.
	
		Nachtr&amp;auml;gliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
	
		Vor der &amp;Uuml;bernahme der Yacht ist der Chartervertrag zu unterzeichnen.
	
		Der Charterer verpflichtet sich, sp&amp;auml;testens eine Woche vor der Abfahrt dem Vercharterer eine Besatzungsliste zu senden.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2010-03-03T08:16:27+00:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Reparaturen und &#220;berpr&#252;fungen am Motor und im Bereich der Bilge</title>
      <link>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/reparaturen-und-uberprufungen-am-motor-und-im-bereich-der-bilge/</link>
      <guid>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/reparaturen-und-uberprufungen-am-motor-und-im-bereich-der-bilge/#When:08:14:19Z</guid>
      <description>F&amp;uuml;r Reparaturen im Wert von &amp;uuml;ber 100,00 EUR ist eine Erlaubnis des Vercharterers notwendig. Die ersetzten Teile sind jedenfalls zu behalten. Die notwendigen Reparatur&#45; und Ersatzteilkosten infolge der Materialalterung oder der versteckten Fehler im Material werden dem Charterer anhand einer beglaubigten Rechnung zur&amp;uuml;ckerstattet.
	
		Der Charterer ist verpflichtet, t&amp;auml;glich den Motor&amp;ouml;l&#45; und K&amp;uuml;hlungsmittelstand sowie den Zustand der Bilge zu &amp;uuml;berpr&amp;uuml;fen und regelm&amp;auml;&amp;szlig;ig den Auslauf des K&amp;uuml;hlungsmittels zu kontrollieren. Die infolge des Motorbetriebs ohne die angef&amp;uuml;hrten Fl&amp;uuml;ssigkeiten entstandenen Sch&amp;auml;den sind nicht versichert und werden vom Charterer getragen. W&amp;auml;hrend des Segelns bei einer Schlagseite von &amp;uuml;ber 10 Grad darf der Motor nicht gebraucht werden.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2010-03-03T08:14:19+00:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Verzicht des Charterers oder die Verringerung des Charterpreises</title>
      <link>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/verzicht-des-charterers-oder-die-verringerung-des-charterpreises/</link>
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      <description>Verzicht des Charterers oder die Verringerung des Charterpreises infolge der versp&amp;auml;teten Vercharterung oder der Fehler:

	
		Sollte der Vercharterer es nicht schaffen, die vereinbarte Yacht oder die Ersatzyacht im vereinbarten Termin zu verchartern, kann der Charterer fr&amp;uuml;hestens 24 h nach dem vereinbarten Termin auf den Charter verzichten, wobei der Vercharterer zur R&amp;uuml;ckerstattung des gesamten Charterbetrags verpflichtet ist. Bei der vereinbarten Charterdauer von zwei oder drei Wochen wird das Recht auf Verzicht auf den Charter um je 24 Stunden pro vereinbarte Woche verschoben.
	
		Weitere Forderungen des Charterers sind, au&amp;szlig;er im Falle der groben Fahrl&amp;auml;ssigkeit seitens dem Vercharterer, ausgeschlossen; wenn der Charterer nicht auf den Charter verzichtet, steht ihm eine Herabsetzung des Charterpreises um die Tage, an die die Yacht nicht benutzt werden konnte, zu.
	
		Fehler an der Yacht oder an derer Ausstattung, die die See&#45; und Sicherheitseigenschaften der Yacht nicht verringern, k&amp;ouml;nnen kein Grund f&amp;uuml;r den Verzicht auf den vereinbarten Charter seitens des Charterers sein. In diesem Fall ist eine Herabsetzung des Charterpreises nicht m&amp;ouml;glich.
	
		Verdeckte M&amp;auml;ngel an der Yacht oder ihrer Ausstattung, die dem Vercharterer bei der &amp;Uuml;bergabe der Yacht nicht bekannt sein konnten, sowie die eventuell nach der &amp;Uuml;bergabe entstandenen M&amp;auml;ngel, gew&amp;auml;hren dem Charterer kein Recht auf die Herabsetzung des Charterpreises.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2010-03-03T08:10:57+00:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Pflichte des Vercharterers</title>
      <link>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/pflichte-des-vercharterers/</link>
      <guid>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/pflichte-des-vercharterers/#When:08:09:33Z</guid>
      <description>Der Vercharterer ist dem Charterer und seiner Mannschaft nur f&amp;uuml;r Sch&amp;auml;den, die infolge der groben Fahrl&amp;auml;ssigkeit des Vercharterers entstehen, verantwortlich.
	
		Der Vercharterer tr&amp;auml;gt keine Verantwortung f&amp;uuml;r Sch&amp;auml;den, die infolge des ungenauen oder mangelnden nautischen Yachtzubeh&amp;ouml;rs (wie Seekarten, Hafenf&amp;uuml;hrer, Kompass) entstanden sind.
	
		Eine Schadenr&amp;uuml;ckerstattung infolge der Seeunt&amp;uuml;chtigkeit der Yacht als Folge eines w&amp;auml;hrend der Charterdauer entstandenen Schadens, verursacht durch einen Fehler des Charterers oder Dritter, ist ausgeschlossen.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2010-03-03T08:09:33+00:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Pflichte des Agenten</title>
      <link>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/pflichte-des-agenten/</link>
      <guid>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/pflichte-des-agenten/#When:08:08:25Z</guid>
      <description>Die Agentur als Vermittler ist f&amp;uuml;r grobe Fahrl&amp;auml;ssigkeit gem&amp;auml;&amp;szlig; dem Vertrag mit dem Vercharterer und diesen Charterbedingungen sowie f&amp;uuml;r das Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Vermittlungsdiensten verantwortlich.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2010-03-03T08:08:25+00:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Haftpflicht des Charterers</title>
      <link>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/haftpflicht-des-charterers/</link>
      <guid>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/haftpflicht-des-charterers/#When:07:59:18Z</guid>
      <description>Der Vercharterer tr&amp;auml;gt keine Verantwortung f&amp;uuml;r Sch&amp;auml;den gegen&amp;uuml;ber Dritten, die durch Handlungen oder Fehler des Charterers entstanden sind. In solchen F&amp;auml;llen &amp;uuml;bernimmt der Charterer alle private und strafrechtliche Folgen als auch die Kosten der Gerichtsverfahren im In&#45; und Ausland. Der Charterer &amp;uuml;bernimmt die Yacht auf eigene Verantwortung.
	
		Sollte der Charterer aus irgendwelchem Grunde die Yacht in einem Ort verlassen, der sich von dem vertr&amp;auml;glich vereinbarten Ort unterscheidet, so tr&amp;auml;gt er alle Kosten f&amp;uuml;r die R&amp;uuml;ckfahrt der Yacht &amp;uuml;ber das Meer oder &amp;uuml;ber das Festland in den Ausgangshafen. Sollte die R&amp;uuml;ckfahrt der Yacht l&amp;auml;nger dauern, als der vertr&amp;auml;glich vereinbarte Termin, so wird die Yacht als dem Charterer verchartert gehalten, so lange sie nicht in den Ausgangshafen Punat auf der Insel Krk zur&amp;uuml;ckkehrt.
	
		F&amp;uuml;r die versp&amp;auml;tete R&amp;uuml;ckgabe der Yacht und die somit verursachte unm&amp;ouml;gliche weitere Vercharterung steht dem Vercharterer das Recht auf eine Entsch&amp;auml;digung durch den Charterer zu.
	
		Die vom Vercharterer mit dem Versicherer vereinbarte Kaskoversicherung befreit den Charterer nicht von der Verantwortung f&amp;uuml;r Sch&amp;auml;den, die infolge der groben Fahrl&amp;auml;ssigkeit, der Nichteinhaltung der Vorschriften der Republik Kroatien oder der Charterbedingungen entstanden sind. Solche Sch&amp;auml;den werden vom Versicherer nicht gedeckt, und dem Vercharterer steht das Recht zu, vom Charterer ihre Begleichung zu fordern. Die Versicherungsbedingungen werden auf Ersuchen des Charterers gerne zugestellt. Diese Bedingungen sind Bestandteil der Charterbedingungen. Der Anteil am Schaden nach dem Schadensereignis wird vom Charterer getragen und kann von der deponierten Anzahlung abweichen. Sch&amp;auml;den und Verluste verrechnet der Vercharterer aus der Anzahlung. Die nicht von der Anzahlung oder Versicherung gedeckten Sch&amp;auml;den hat der Charterer dem Vercharterer zu erstatten. Bei der R&amp;uuml;ckgabe der Yacht im schadenfreien Zustand, beziehungsweise ohne Verlust der Ausstattung oder der Ausstattungsteile, gibt der Vercharterer dem Charterer die Anzahlung in vollem Betrag unverz&amp;uuml;glich zur&amp;uuml;ck.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2010-03-03T07:59:18+00:00</dc:date>
    </item>

    <item>
      <title>Verschiedenes</title>
      <link>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/verschiedenes/</link>
      <guid>http://adria-boatcharter.de/yachtcharter-bedingungen/verschiedenes/#When:07:58:08Z</guid>
      <description>Die Verl&amp;auml;ngerung der Charterdauer ist nur mit schriftlichem Einverst&amp;auml;ndnis des Vercharterers m&amp;ouml;glich. Bei offensichtlichen Fehlern bei der Abrechnung des Charterpreises oder der Sonderkosten stehen dem Vercharterer und dem Charterer das Recht und die Pflicht zu, den Charterpreis nach der geltenden Preisliste zu berichtigen, was die G&amp;uuml;ltigkeit des Charterpreises nicht beeintr&amp;auml;chtigt.
	
		M&amp;uuml;ndliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Best&amp;auml;tigung seitens Vercharterer g&amp;uuml;ltig.
	
		Die Ung&amp;uuml;ltigkeit einer Bestimmung beeintr&amp;auml;chtigt nicht die G&amp;uuml;ltigkeit des gesamten Vertrags. Die Vertragsparteien sind sich einig, die unumsetzbaren Bestimmungen durch entsprechende umsetzbare zu ersetzen.</description>
      <dc:subject></dc:subject>
      <dc:date>2010-03-03T07:58:08+00:00</dc:date>
    </item>

    
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