-
Die vereinbarte Yacht wird der Vercharterer dem Charterer seetüchtig, sauber und mit vollem Kraftstofftank sowie mit der Ausstattung gemäß Ausstattungs- und Preisliste übergeben.
-
Sollte der Vercharterer nicht imstande sein, die vereinbarte Yacht innerhalb des vereinbarten Termins zu übergeben (zum Beispiel infolge einer Havarie, der verringerten Sicherheits- und Segelcharakteristiken als Folge des Vorcharters), so kann der Vercharterer eine entsprechende Ersatzyacht anbieten. Auf Schadenersatz hat der Charterer nur dann Anspruch, wenn die Ersatzyacht beschädigt ist.