-
Die Verlängerung der Charterdauer ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Vercharterers möglich. Bei offensichtlichen Fehlern bei der Abrechnung des Charterpreises oder der Sonderkosten stehen dem Vercharterer und dem Charterer das Recht und die Pflicht zu, den Charterpreis nach der geltenden Preisliste zu berichtigen, was die Gültigkeit des Charterpreises nicht beeinträchtigt.
-
Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung seitens Vercharterer gültig.
-
Die Ungültigkeit einer Bestimmung beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrags. Die Vertragsparteien sind sich einig, die unumsetzbaren Bestimmungen durch entsprechende umsetzbare zu ersetzen.