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  • Elan 45 Rufus - Baujahr: 2003, Gesamtlänge: 13,70 m, Breite: 4,18 m, Tiefgang: 2,10 m, Treibstofftank: 270 l, Wassertank: 520 l, Großsegel: 41,00 m2, Motor: 41 kW, Kojen: 10
  • Grand Soleil 46.3 Fiu - Baujahr: 2003, Gesamtlänge: 14,42 m, Breite: 4,40 m, Tiefgang: 2,20 m, Treibstofftank: 200 l, Wassertank: 450 l, Großsegel: 47 m2, Genua: 75 m2, Motor: 41 kW, Kojen: 8
  • Bavaria 42 As II - Baujahr: 2001, Gesamtlänge: 13,40 m, Breite: 3,95 m, Tiefgang: 1,95 m, Treibstofftank: 210 l, Wassertank: 360 l, Segel: 84,70 m2, Motor: 37 kW, Kojen: 9
  • Grand Soleil 46.3 - Fiu - Baujahr: 2003, Gesamtlänge: 14,42 m, Breite: 4,40 m, Tiefgang: 2,20 m, Treibstofftank: 200 l, Wassertank: 450 l, Großsegel: 47 m2, Genua: 75 m2, Motor: 41 kW, Kojen: 8

Garant Charter StartseiteYachtcharter BedingungenVerzicht des Charterers oder die Verringerung des Charterpreises

Verzicht des Charterers oder die Verringerung des Charterpreises

Verzicht des Charterers oder die Verringerung des Charterpreises infolge der verspäteten Vercharterung oder der Fehler:

  1. Sollte der Vercharterer es nicht schaffen, die vereinbarte Yacht oder die Ersatzyacht im vereinbarten Termin zu verchartern, kann der Charterer frühestens 24 h nach dem vereinbarten Termin auf den Charter verzichten, wobei der Vercharterer zur Rückerstattung des gesamten Charterbetrags verpflichtet ist. Bei der vereinbarten Charterdauer von zwei oder drei Wochen wird das Recht auf Verzicht auf den Charter um je 24 Stunden pro vereinbarte Woche verschoben.
  2. Weitere Forderungen des Charterers sind, außer im Falle der groben Fahrlässigkeit seitens dem Vercharterer, ausgeschlossen; wenn der Charterer nicht auf den Charter verzichtet, steht ihm eine Herabsetzung des Charterpreises um die Tage, an die die Yacht nicht benutzt werden konnte, zu.
  3. Fehler an der Yacht oder an derer Ausstattung, die die See- und Sicherheitseigenschaften der Yacht nicht verringern, können kein Grund für den Verzicht auf den vereinbarten Charter seitens des Charterers sein. In diesem Fall ist eine Herabsetzung des Charterpreises nicht möglich.
  4. Verdeckte Mängel an der Yacht oder ihrer Ausstattung, die dem Vercharterer bei der Übergabe der Yacht nicht bekannt sein konnten, sowie die eventuell nach der Übergabe entstandenen Mängel, gewähren dem Charterer kein Recht auf die Herabsetzung des Charterpreises.