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  • Elan 45 Rufus - Baujahr: 2003, Gesamtlänge: 13,70 m, Breite: 4,18 m, Tiefgang: 2,10 m, Treibstofftank: 270 l, Wassertank: 520 l, Großsegel: 41,00 m2, Motor: 41 kW, Kojen: 10
  • Grand Soleil 46.3 Fiu - Baujahr: 2003, Gesamtlänge: 14,42 m, Breite: 4,40 m, Tiefgang: 2,20 m, Treibstofftank: 200 l, Wassertank: 450 l, Großsegel: 47 m2, Genua: 75 m2, Motor: 41 kW, Kojen: 8
  • Bavaria 42 As II - Baujahr: 2001, Gesamtlänge: 13,40 m, Breite: 3,95 m, Tiefgang: 1,95 m, Treibstofftank: 210 l, Wassertank: 360 l, Segel: 84,70 m2, Motor: 37 kW, Kojen: 9
  • Grand Soleil 46.3 - Fiu - Baujahr: 2003, Gesamtlänge: 14,42 m, Breite: 4,40 m, Tiefgang: 2,20 m, Treibstofftank: 200 l, Wassertank: 450 l, Großsegel: 47 m2, Genua: 75 m2, Motor: 41 kW, Kojen: 8

Garant Charter StartseiteYachtcharter BedingungenZahlung, Verzicht, Nicht-Inbezugnahme des vereinbarten Charters

Zahlung, Verzicht, Nicht-Inbezugnahme des vereinbarten Charters

  1. Wenn durch den Chartervertrag nicht anders vereinbart, ist der Charterer verpflichtet, den zur Buchungsbestätigung vereinbarten Betrag innerhalb von fünf Tagen ab Vertragsabschluss und den vereinbarten Restbetrag 21 Tage vor dem Charterbeginn (eventuell vermittels einer Agentur) zu bezahlen.
  2. Im Notfall kann der Charterer innerhalb von 4 Tagen ab Vertragsdatum auf den Charter verzichten. In dem Fall verpflichtet sich der Vercharterer, die bezahlten Beträge unverzüglich (eventuell vermittels einer Agentur) zurückzubezahlen.
  3. Sollte der Charterer den vereinbarten Charter nicht inbezug nehmen, ist der Vercharterer unverzüglich davon zu benachrichtigen. Dem Charterer steht zu, eine Person zu finden, die seine Rechte und Pflichten übernimmt, allerdings bei vorheriger Zusage des Vercharterers. Sollte es dem Vercharterer gelingen, Ersatzcharter unter den gleichen Bedingungen zu finden, so wird dieser dem Charterer den bezahlten Betrag zurückerstatten, allerdings wird dieser Betrag um die entstandenen Bearbeitungskosten i.H.v. mindestens 20% des vereinbarten Preises verringertet. Sollte der Charterer aus irgendwelchem Grunde mit dem Yachtcharter nicht beginnen, behält der Vercharterer:
    • 50% des vereinbarten Preises beim Verzicht bis zu 30 Tage vor der Ausfahrt
    • 75% des vereinbarten Preises beim Verzicht bis zu 15 Tage vor der Ausfahrt
    • 100% des vereinbarten Preises beim Verzicht binnen 15 Tage vor der Ausfahrt
    Sollte der Charterer aus irgendwelchem Grunde die Zahlung der Charterbuchung nicht rechtzeitig erstatten, wird gehalten, dass er auf den Charter verzichtet.
  4. Sollte der Charterer (eventuell die Agentur) eine Rate nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlen, behält der Vercharterer das Recht vor, den Chartervertrag zu kündigen. Die bezahlten Beträge werden nur dann vom Vercharterer zurückerstattet, wenn er einen Ersatzcharter zu den gleichen Bedingungen findet, und zwar verringert um 20% für die Bearbeitungskosten.