Zahlung, Verzicht, Nicht-Inbezugnahme des vereinbarten Charters
Wenn durch den Chartervertrag nicht anders vereinbart, ist der Charterer verpflichtet, den zur Buchungsbestätigung vereinbarten Betrag innerhalb von fünf Tagen ab Vertragsabschluss und den vereinbarten Restbetrag 21 Tage vor dem Charterbeginn (eventuell vermittels einer Agentur) zu bezahlen. Im Notfall kann der Charterer innerhalb von 4 Tagen ab Vertragsdatum auf den…Links:
yacht charter |
segelboote charter |
boote charter |
charter |
nicht-inbezugnahme |
charters |
zahlung |
verzicht,






nicht-inbezugnahme
nicht-inbezugnahme