Der Vercharterer ist dem Charterer und seiner Mannschaft nur für Schäden, die infolge der groben Fahrlässigkeit des Vercharterers entstehen, verantwortlich. Der Vercharterer trägt keine Verantwortung für Schäden, die infolge des ungenauen oder mangelnden nautischen Yachtzubehörs (wie Seekarten, Hafenführer, Kompass) entstanden sind. Eine Schadenrückerstattung infolge der Seeuntüchtigkeit der Yacht als Folge…